Herpes Zoster und orale Manifestationen
Herpes Zoster, umgangssprachlich auch als Gürtelrose bekannt, ist eine durch das Varizella-Zoster-Virus (VZV) verursachte Virusinfektion, die vor allem durch ein schmerzhaftes Haut- oder Schleimhautbläschenbild auffällt. Während sich Herpes Zoster typischerweise am Rumpf manifestiert, kann es in einigen Fällen auch zu oralen Manifestationen kommen – insbesondere wenn der Trigeminusnerv betroffen ist. In der zahnärztlichen Praxis spielt die frühzeitige Erkennung dieser speziellen Verlaufsform eine wichtige Rolle, um Komplikationen zu vermeiden und gezielt behandeln zu können.
Was ist Herpes Zoster?
Herpes Zoster ist die Reaktivierung des Varizella-Zoster-Virus, das nach einer durchgemachten Windpockenerkrankung lebenslang im Nervensystem verbleibt – genauer gesagt in den Spinal- oder Hirnnervenganglien. Wird das Immunsystem geschwächt, kann das Virus reaktiviert werden und sich entlang eines peripheren Nervs ausbreiten.
Der Befall erfolgt einseitig, segmental entlang des Versorgungsgebiets eines Nervenastes. Besonders relevant für die Zahnmedizin ist eine Reaktivierung im Ganglion Gasseri (Trigeminalganglion), das den sensiblen Gesichtsnerv (Nervus trigeminus) versorgt.
Orale Manifestationen bei Herpes Zoster
Befällt Herpes Zoster den Nervus trigeminus, insbesondere dessen zweiten (N. maxillaris) oder dritten Ast (N. mandibularis), kann es zu oralen Symptomen kommen, die sowohl schmerzhaft als auch schwer zu diagnostizieren sein können – insbesondere im Anfangsstadium.
Typische orale Manifestationen sind:
- Einseitige vesikuläre Läsionen an Gaumen, Wange, Zunge, Gingiva oder Lippeninnenseite
- Erythematöse und ulzeröse Schleimhautveränderungen
- Starke, brennende Schmerzen (oft bereits vor dem Hautausschlag)
- Empfindungsstörungen, z. B. Kribbeln, Taubheitsgefühl
- Geschmacksstörungen oder beeinträchtigter Speichelfluss
- In seltenen Fällen: Zahnausfall oder devitale Zähne durch Nervenbeteiligung
Differenzialdiagnostik
Die orale Form des Herpes Zoster lässt sich klinisch leicht mit anderen Erkrankungen verwechseln – darunter:
- Herpes-simplex-Infektionen (insbesondere bei rezidivierenden oralen Ulzera)
- Aphthen
- Verbrühungen oder thermische Schleimhautläsionen
- Autoimmunerkrankungen (z. B. Pemphigus vulgaris)
- Allergische Reaktionen
Ein entscheidendes Merkmal von Herpes Zoster ist jedoch die einseitige, dermatombezogene Ausprägung sowie die Kombination aus vesikulärem Ausschlag und neuropathischem Schmerz.
Verlaufsformen
In der Zahnmedizin sind vor allem zwei Varianten relevant:
1. Zoster maxillaris
- Betrifft den zweiten Ast des Trigeminus
- Läsionen am harten und weichen Gaumen, der Oberlippe, Wange, Nasenschleimhaut
- Begleitet von Zahnschmerzen im Oberkiefer, ggf. Pulpanekrose
2. Zoster mandibularis
- Betrifft den dritten Ast des Trigeminus
- Bläschenbildung an Zunge, Unterlippe, Wangenschleimhaut
- Häufig mit Parästhesien im Bereich des Kinns (→ N. mentalis)
- Gelegentlich mit Alveolarknochennekrose oder Zahnlockerung
Therapie
Die Behandlung von Herpes Zoster erfolgt idealerweise innerhalb von 48–72 Stunden nach Auftreten der ersten Symptome, um Komplikationen zu vermeiden:
Systemische Therapie
- Virostatika (z. B. Aciclovir, Valaciclovir, Famciclovir)
- Frühzeitiger Beginn reduziert Schwere und Dauer der Erkrankung
- Bei Risikopatienten (ältere Menschen, Immunsupprimierte) auch stationär
Schmerztherapie
- Analgetika (NSAR, Paracetamol)
- Bei starken neuralgischen Schmerzen ggf. Gabapentin, Pregabalin oder Amitriptylin
- Bei postzosterischer Neuralgie → Schmerztherapeutische Begleitung notwendig
Lokale Therapie
- Antiseptische Spülungen (z. B. Chlorhexidin)
- Lidocain-Gele oder Salben zur symptomatischen Linderung
- Mundhygieneanpassung, ggf. weiche Zahnbürsten
- Vermeidung reizender Speisen (scharf, heiß, sauer)
Komplikationen
Herpes Zoster im Mundbereich kann – unbehandelt oder schwer verlaufend – zu teils massiven Langzeitschäden führen:
- Postzosterische Neuralgie (PZN): Nervenschmerzen, die Monate oder Jahre anhalten können
- Zahnausfall oder Wurzelresorption
- Alveolarknochennekrose
- Beeinträchtigung der Kau- und Sprechfunktion
- Sekundärinfektionen bei ulzerierten Schleimhäuten
Impfprophylaxe
Seit einigen Jahren steht ein Totimpfstoff (Shingrix®) zur Verfügung, der vor Herpes Zoster schützt – insbesondere für Personen über 60 Jahre oder chronisch Erkrankte.
- STIKO-Empfehlung: Standardimpfung ab 60 Jahren, Risikopatienten bereits ab 50
- In der Zahnarztpraxis kann über die Impfung aufgeklärt und ggf. zur Durchführung an Hausärzt:innen verwiesen werden
Bedeutung für die Zahnarztpraxis
1. Früherkennung
Da Herpes Zoster im oralen Bereich zunächst nur unspezifisch erscheinen kann (Zahnschmerz, Schleimhautreizung), ist die zahnärztliche Aufmerksamkeit entscheidend für die richtige Weichenstellung – insbesondere bei älteren oder immungeschwächten Patient:innen.
2. Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Bei begründetem Verdacht auf Zoster-Manifestationen im Kopf-Hals-Bereich sollte eine zügige Überweisung an:
- Hausärzt:innen
- Dermatolog:innen
- Neurolog:innen
erfolgen, um die antivirale Therapie rechtzeitig zu starten.
3. Aufklärung und Dokumentation
Die Dokumentation der Symptomatik, des Verlaufs und der Verdachtsdiagnose ist medizinisch und rechtlich wichtig. Bei Bedarf kann auf die Möglichkeit der Impfung hingewiesen werden.
Herpes Zoster in der Zahnmedizin
Erkennen:
- Einseitige, schmerzhafte Bläschen in der Mundhöhle
- Vorläufer: Brennen, Kribbeln, Zahnschmerz
- Zunge, Gaumen, Lippen, Wange – abhängig vom betroffenen Nerv
Handeln:
- Schnelle antivirale Therapie (innerhalb 72 h)
- Schmerzmanagement und Schleimhautschutz
- Interdisziplinäre Weiterleitung
Vermeiden:
- Komplikationen durch Früherkennung
- Zahnausfall, PZN, Schleimhautnekrosen
- Aufklärung über Impfoptionen
Fazit
Herpes Zoster mit oralen Manifestationen ist selten, aber ernst zu nehmen. Eine frühzeitige Diagnose in der zahnärztlichen Praxis kann helfen, schwere Verläufe und chronische Nervenschäden zu verhindern. Entscheidend ist das Wissen um die typischen Zeichen, die differenzialdiagnostische Abgrenzung und das rechtzeitige Handeln. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin kann hier als entscheidendes Bindeglied zwischen Patientenwahrnehmung und medizinischer Therapie wirken.
