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Zahnarztpraxis Nekzai in Hamburg-Wandsbek
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Zahnärztliche Hygienepraktiken

Hygiene als Grundpfeiler patientensicherer Behandlung

Bedeutung zahnärztlicher Hygienemaßnahmen

Zahnärztliche Hygienepraktiken sind ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Praxisorganisation. Sie schützen Patient:innen, Personal und Behandler:innen vor Infektionsübertragungen, sichern die Qualität der Behandlung und erfüllen gesetzliche sowie berufsrechtliche Vorgaben. Insbesondere durch den direkten Kontakt mit Blut, Speichel und Aerosolen birgt die zahnmedizinische Arbeit ein erhöhtes Risiko für Kreuzkontaminationen – weshalb präzise und systematische Hygienemaßnahmen erforderlich sind.

Die Einhaltung hoher Hygienestandards ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern auch ein Qualitätsmerkmal moderner Praxen. Dabei werden sämtliche Praxisbereiche berücksichtigt – von der Aufbereitung medizinischer Instrumente bis zur Flächendesinfektion, von der Händehygiene bis zur Organisation des Sterilguts.

Rechtlicher Rahmen und Vorgaben

Orientierung an RKI-Richtlinien und Gesetzesgrundlagen

Die rechtliche Grundlage zahnärztlicher Hygiene ergibt sich aus einer Kombination verschiedener Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen. Zu den wichtigsten gehören:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGW, TRBA 250)
  • Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI)
  • Hygieneleitlinien der Landeszahnärztekammern
  • DGKH- und DAHZ-Empfehlungen

Zahnarztpraxen sind verpflichtet, ein individuelles Hygienekonzept zu erstellen, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Die Inhalte dieses Konzepts umfassen alle organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen zur Infektionsprävention.

Personalhygiene und Schutzkleidung

Sicherheit beginnt beim Team

Die Basishygiene des Praxispersonals ist eine zentrale Maßnahme zur Infektionsprävention. Dazu gehören:

  • Händehygiene: gründliches Händewaschen vor und nach jedem Patientenkontakt, alkoholbasierte Händedesinfektion gemäß WHO-Empfehlungen
  • Tragen von Schutzausrüstung: Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2/3), Schutzbrille oder Visier, Einwegkittel bei invasiven Maßnahmen
  • Haarschutz und Rückbindevorgaben
  • Kein Tragen von Schmuck oder lackierten Nägeln
  • Regelmäßige Schulungen zur Händehygiene und Infektionsvermeidung

Diese Maßnahmen gelten auch bei scheinbar unkritischen Eingriffen, da viele Erreger – darunter Hepatitis-Viren oder multiresistente Keime – symptomlos übertragen werden können.

Hygienemanagement bei der Instrumentenaufbereitung

Standardisierte Prozesse sichern Keimfreiheit

Ein zentrales Element der Praxishygiene ist die sichere Aufbereitung medizinischer Instrumente. Die Wiederverwendung patientennaher Medizinprodukte ist nur erlaubt, wenn sie validiert aufbereitet wurden – in einem dokumentierten Verfahren.

Die Instrumentenaufbereitung umfasst folgende Schritte:

  1. Vorbereitung: Abwurf gebrauchter Instrumente in geschlossenen Behältern ohne manuelle Reinigung
  2. Maschinelle Reinigung und Desinfektion mittels Thermodesinfektor oder Ultraschallbad
  3. Sichtprüfung auf Sauberkeit, Unversehrtheit und Funktion
  4. Sterilisation im Autoklaven (z. B. Dampfsterilisation bei 134 °C)
  5. Chargenkontrolle und Dokumentation
  6. Lagerung in keimfreien, luftdichten Verpackungen mit Ablaufdatum

Die Geräte zur Aufbereitung selbst unterliegen ebenfalls regelmäßiger Wartung, Validierung und Dokumentationspflichten.

Hygienezonen und Maßnahmen im Behandlungsraum

Zur effektiven Hygieneorganisation ist die Einteilung des Behandlungsraums in spezifische Zonen sinnvoll:

  • Unsteriler Bereich
    – Lagerung von nicht aufbereiteten Materialien
    – Computer- und Verwaltungstechnik
  • Aseptischer Bereich
    – Patientenumfeld während der Behandlung
    – Ablagen für sterile Instrumente
    – Keine Unterbrechung der Sterilität erlaubt
  • Ablaufbereich
    – Entsorgung kontaminierter Materialien
    – Übergabe gebrauchter Instrumente an die Aufbereitungseinheit

Für jede Zone gelten spezifische Desinfektionsmaßnahmen, z. B. Wischdesinfektion aller patientennahen Flächen nach jedem Eingriff oder Sprüh-/Wischverfahren bei schwer erreichbaren Stellen.

Wasserhygiene und Aerosolmanagement

Prävention mikrobieller Belastungen in dentalen Systemen

Zahnärztliche Behandlungseinheiten sind potenzielle Quellen für Keime, da sie mit offenen Wassersystemen und aerosolbildenden Geräten arbeiten. Die Wasserhygiene ist daher ein weiterer Hygieneschwerpunkt:

  • Tägliche Spülung der Wasserwege zu Beginn und am Ende des Arbeitstages
  • Zwischenspülungen nach jedem Patienten
  • Regelmäßige mikrobiologische Wasseruntersuchungen gemäß DIN EN ISO 19227
  • Verwendung von Desinfektionslösungen oder integrierten Entkeimungssystemen

Zusätzlich sind Maßnahmen zur Reduktion von Aerosolen (z. B. durch stärkere Absaugung oder Aerosolfänger) insbesondere seit der COVID-19-Pandemie in den Fokus gerückt.

Abfallentsorgung und Medizinprodukte-Management

Trennung, Kennzeichnung und rechtssichere Entsorgung

Zahnärztliche Abfälle müssen fachgerecht entsorgt werden – abhängig davon, ob sie infektiös, spitz, scharf oder chemisch gefährlich sind. Die Entsorgung erfolgt in folgenden Kategorien:

  • Hausmüllähnliche Abfälle (z. B. Handschuhe, Einmalartikel ohne Kontamination)
  • Infektiöse Abfälle (z. B. Tupfer mit Blutkontakt) – in UN-zugelassenen Behältern
  • Scharfe/spitze Gegenstände (z. B. Kanülen) – in durchstichsicheren Boxen
  • Amalgamreste – über zertifizierte Sonderentsorgung
  • Altmedikamente und Chemikalien – unter Beachtung der Umweltvorgaben

Die Medizinprodukte-Verwaltung umfasst zusätzlich die Chargenkontrolle von Verbrauchsartikeln, Rückverfolgung von Implantaten und Berücksichtigung von Haltbarkeiten.

Schulung und Dokumentation

Verbindlichkeit durch Wissen und Nachweise

Ein funktionierendes Hygienemanagement steht und fällt mit geschultem Personal. Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig unterwiesen werden – mindestens einmal jährlich, dokumentiert und praxisbezogen. Inhalte der Schulung umfassen:

  • Grundlagen der Infektionslehre
  • Hygienepläne und Maßnahmen im Behandlungsalltag
  • Richtlinien zur Instrumentenaufbereitung
  • Umgang mit Desinfektionsmitteln
  • Maßnahmen bei Pannen oder Kontaminationen

Zusätzlich sind alle Hygienevorgänge schriftlich oder digital zu dokumentieren – etwa Reinigungspläne, Sterilisationsprotokolle, Wartungsnachweise und mikrobiologische Befunde.

Hygienekontrollen und externe Prüfungen

Überwachung durch Behörden und Kammern

Zahnärztliche Einrichtungen unterliegen regelmäßig behördlichen Kontrollen durch:

  • Gesundheitsämter
  • Bezirkszahnärztekammern
  • Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Kontrolliert werden insbesondere die Einhaltung der RKI-Richtlinien, die Qualität der Aufbereitungsprozesse, die Schulungsnachweise sowie die hygienische Raumgestaltung. Beanstandungen können mit Auflagen oder Bußgeldern verbunden sein – bis hin zur Untersagung des Praxisbetriebs.

Fazit: Hygiene als integrativer Bestandteil zahnärztlicher Qualität

Zahnärztliche Hygienepraktiken bilden die Grundlage für eine sichere, qualitativ hochwertige Versorgung. Sie schützen vor Infektionen, stärken das Vertrauen der Patient:innen und erfüllen zentrale gesetzliche Vorgaben. Dabei sind sie kein starres Regelwerk, sondern ein lebendiges System, das auf neue Risiken, technologische Entwicklungen und gesellschaftliche Anforderungen flexibel reagieren muss.

Ein konsequent umgesetztes Hygienemanagement sichert nicht nur den Praxiserfolg, sondern leistet auch einen aktiven Beitrag zum öffentlichen Gesundheitsschutz – Tag für Tag, Behandlung für Behandlung.

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